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18. Mai 2011

Kai Zimmermann führt den Block des 'Freien Netz Süd' an. Heilbronn, 1. Mai 2011.  Foto: Robert Andreasch
Kai Zimmermann führt den Block des ‚Freien Netz Süd‘ an. Heilbronn, 1. Mai 2011. Foto: Robert Andreasch
Fürth. Urteil im Prozess gegen den führenden „Freies Netz Süd“ (FNS)-Redner und „Anti-Antifa“-Aktivisten Kai Zimmermann (Fürth-Stadeln), den FNS-Aktivisten Andreas B. sowie ihren Begleiter Andreas R. Das Trio hatte im März 2010 nachts drei Jugendliche vor dem Fürther Rathaus zuerst angepöbelt, dann verfolgt und angegriffen. Einer der Neonazis sprach den Jugendlichen dabei ein sogenanntes „Altstadtverbot“ aus. Die Neonazis hatten einen damals 19-Jährigen vor der Gaststätte „Caesar’s“ eingeholt. Weil sie ihn und seine Begleiter als Antifaschisten erkannt haben wollen, sollen sie ihn unter anderem durch einen Schlag auf den Hinterkopf zu Boden gebracht und, der Überfallene lag zwischen geparkten Autos, auf ihn eingetreten haben. „Zehn bis zwanzig Tritte“, gab das Opfer später zu Protokoll. Ein unbeteiligter Zeuge sah, wie das Opfer malträtiert wurde.

Kai Zimmermann wird anwaltlich von Frank Miksch (Fürth) vertreten, der seit Jahren häufig Neonazis vor Gericht verteidigt, für das neonazistische „Freie Netz Süd“ sogenannte „Rechtsschulungen“ abhält und an neonazistischen Aufmärschen teilnimmt. Andreas B. lässt sich von Rechtsanwalt Stefan Böhmer (Erlangen) verteidigen, der ebenfalls seit Jahren Neonazis juristisch betreut und für sie auf Neonazi-Aufmärschen, z. B. beim „Trauermarsch“ in Dresden im Februar 2011, gegenüber der Polizei auftritt. Beide Anwälte fordern Freisprüche für ihre Mandanten, die Aussage des Opfers sei „erstunken und erlogen“. Die nur leichten Blessuren des 19-Jährigen schlössen es aus, dass er gleich von drei Männern getreten wurde. Und die Polizei hätte eh‘ nur infolge eines Presseberichts der „Fürther Nachrichten“ (Böhmer zynisch: „Qualitätsjournalismus“) ermittelt.

Die Kammer des Amtsgerichts Fürth unter dem Vorsitzenden Jugendrichter Gerd Engelhardt wertet die Tat nach zwei Verhandlungstagen im Urteil als gemeinschaftliche, gefährliche Körperverletzung. „Es ging Ihnen nicht darum, jemanden körperlich kaputtzumachen“ sagt Engelhardt zur Motivlage, „sie wollten ihn demütigen und zeigen, wir sind hier die Chefs.“ Wenn mehrere zuschlagen, werde es juristisch gesehen zur gefährlichen Körperverletzung. Andreas R. wird nach Jugendstrafrecht zu einem zweiwöchigen Dauerarrest, Andreas B. zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung sowie zur Bezahlung einer Geldauflage in Höhe von 1200 Euro verurteilt.

Kai Zimmermann filmt Gegendemonstrant_innen.  München, 25. April 2011.  Foto: Robert Andreasch
Kai Zimmermann filmt Gegendemonstrant_innen. München, 25. April 2011. Foto: Robert Andreasch
Kai Zimmermann, der seit Jahren überregional als Ordner, führender Aktivist und Redner für das neonazistische „Freie Netz Süd“ (FNS) in Erscheinung tritt (und Beobachtern gewissermaßen als „Ersatz“ in der lokalen Neonaziszene für den derzeit inhaftierten Fürther Matthias Fischer gilt), hat erhebliche strafrechtliche Vorbelastungen, u. a. wegen Widerstand, Beleidigung, gemeinschaftlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und versuchter Nötigung, zudem handelte er unter offener Bewährung. Er wird zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Da zusätzlich bisher unbezahlte Geldstrafen ins Urteil einbezogen werden, wird eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten ohne Bewährung daraus. Der Staatsanwalt erlässt noch im Gerichtssaal einen Haftbefehl, Zimmermann wird abgeführt.

Im Prozess versucht Kai Zimmermann, der seit vielen Jahren als Fotograf und Kameramann zusammen mit den Aktivisten der „Anti-Antifa Nürnberg“ unterwegs ist, den Geschädigten bei seiner Aussage dadurch einzuschüchtern, dass er heimlich und ungefragt aufgenommene Fotos des Opfers und dessen Freundin dabei hat und detaillierte Fragen zu dessen politischer Einstellung  beantwortet haben will.

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