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26. April 2008

Memmingen. In der Nacht zum 26. April 2008 wird der 40 Jahre alte Peter Siebert vom Neonazi Alexander B. (21), seinem Nachbarn, ermordet.

Die beiden hatten häufig Streit, weil Alexander B. rechte Musik in größerer Lautstärke abspielte. Am Abend vor der Tat sind Siebert und B., beide alkoholisiert, wieder aneinander geraten, in der Nacht gibt es weiteren Streit. Nun beschwert sich Siebert erneut über zu laute Musik und wirft B. seine braune Gesinnung vor. Der Neonazi holt ein 34 cm langes Bajonett, folgt Siebert in dessen Wohnung und sticht dort auf ihn ein. Peter Siebert wird durch den Angriff so schwer verletzt, dass er noch vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes verstirbt.

Vor Ort führt die Tat zu keinen größeren Reaktionen.

Das Landgericht Memmingen verurteilt den Täter am 22. Dezember 2008 wegen Totschlags, nicht wegen Mordes, zu acht Jahren und drei Monaten Haft. Die Richter sehen kein rechtes Motiv, obwohl der Täter das sogar selbst eingeräumt hatte: er habe, so berichtet es „Die ZEIT“, „mit Siebert gestritten, ‚weil ich rechts bin’“. Im Sommer 2010 räumt Manfred Mürbe, der Vizepräsident des Landgerichts, gegenüber der Wochenzeitung ein, dass ein rechtsextremer Hintergrund wahrscheinlich sei. Die Kammer habe es allerdings dabei belassen, den „äußeren Sachverhalt“ zu klären, da der Täter geständig war.

Die Tat ist in bayerischen und bundesweiten polizeilichen Statistiken bis heute nicht als rechts motiviertes Tötungsdelikt aufgeführt.

Im November 2013 lehnt der Memminger Stadtrat es ab, in Anbetracht des rechten Mordes an Peter Siebert und zahlreicher extrem rechter Aktivitäten in der Stadt eine „Fachstelle gegen Rechtsextremismus“ aufzubauen. Im Juni 2015 lehnt die Mehrheit der Abgeordneten des bayerischen Landtags einen Antrag von Politiker_innen von Bündnis90/Die Grünen ab, ein unabhängiges Forschungsprojekt zur Übrprüfung des Tathintergrunds dieses und anderer Morde einzurichten.

In den Folgejahren sind es linke und antifaschistische Gruppen, die ein Gedenken an Peter Siebert organisieren. Auf eine Anfrage der AfD im bayerischen Landtag hin wird dieses regelmäßige Gedenken im Jahr 2020 vom bayerischen Verfassungsschutz als extremistisch diffamiert.

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