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a.i.d.a. gewinnt Rechtsstreit gegen das bayerische Innenministerium

Innenminister Joachim Herrmann  Foto: Robert AndreaschDie Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V. darf vorerst vom Verfassungsschutz nicht mehr als „linksextremistisch“ diffamiert werden. Entsprechende Einträge im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2008 müssen sofort gestrichen oder geschwärzt werden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz am 23. September 2010. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.

Deutliche Worte im Urteil

In der aktuellen Urteilsbegründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 10 CE 10.1830) heißt es deutlich:der Bericht enthält über den Antragsteller [a.i.d.a.] ein auch nicht ansatzweise durch tatsächliche Anhaltspunkte nachvollziehbar belegtes Negativurteil“.

„Die Entscheidung ist ein großer Erfolg gegen die Verleumdungskampagne des bayerischen Innenministeriums und des Verfassungsschutzes“, kommentiert Angelika Lex, Anwältin von a.i.d.a., das Urteil. „Das Gericht hat festgestellt, dass nicht politisch motivierte Fantasiegebilde, sondern nur nachweisbare Tatsachen einen solch gravierenden Grundrechtseingriff rechtfertigen können. Innenminister Herrmann ist mit dem Versuch, mit a.i.d.a. ein linksextremistisches Feindbild zu konstruieren, gescheitert.“

„Grandioser Erfolg für zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechts“

Marcus Buschmüller, Gründungsmitglied und im Vorstand des Vereins a.i.d.a. e.V.: „Das Urteil freut uns riesig. Es ist ein grandioser Erfolg für zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechts. Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Fördermitgliedern, Unterstützer_innen, den vielen Parteien, Gruppierungen und Initiativen, die in der außerordentlich belastenden Situation zu uns gehalten haben.“

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