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Die „Burschenschaftliche Gemeinschaft“ und ihre Positionen

Burschenschafterkommers 2009 im Sudetendeutschen Haus, München.  (c) a.i.d.a.Die „Burschenschaftliche Gemeinschaft“ (BG), der am weitesten rechtsaußen stehende Zusammenschluss von Burschenschaftern überhaupt, plant, ihr 50-jähriges Bestehen mit einem „Festkommers“ am 16. Juli 2011 im „Sudetendeutschen Haus“ in München zu feiern. Die Fachinformationsstelle Rechtsextremismus in München (firm) und a.i.d.a. informieren im Vorfeld mit einer Artikelserie über die „Deutsche Burschenschaft“ (DB) und die „Burschenschaftliche Gemeinschaft“ (BG). Im ersten Beitrag widmet sich Michael Mende der „Burschenschaftlichen Gemeinschaft“ und ihren Positionen.

Die „Burschenschaftliche Gemeinschaft“ und ihre Positionen

„Die heutigen Staatsgrenzen wurden willkürlich gezogen; das deutsche Volkstum muß sich frei in Europa entfalten können“(1)

Beim „Burschentag“ der „Deutschen Burschenschaft“ (DB) 1961 in Nürnberg erlitt der rechte Flügel des Verbandes eine herbe Niederlage: Denn der Antrag auf Vereinigung der Deutschen Burschenschaft (DB) mit der Deutschen Burschenschaft in Österreich (DBÖ) fand keine Mehrheit. Daraufhin gründeten die unterlegenen Rechten am 15. Juli 1961 in München eine eigenständige Organisation innerhalb der Burschenschaften: die „Burschenschaftliche Gemeinschaft“ (BG).
Zehn Jahre später gelang es der BG dann doch, den gewünschten Zusammenschluss herzustellen. Heute existiert die BG immer noch und begeht ihren 50. Geburtstag. Sie propagiert die Pflichtmensur und einen „volkstumsbezogenen Vaterlandsbegriff“. Damit stellt sie den rechten Rand in einem eh schon rechten Dachverband dar. Es folgt ein kleiner Ausflug in die völkische Gedankenwelt der BG.

Wiederaufbau in Zeiten der „Umerziehung“

Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus verboten die Alliierten Studentenverbindungen(2) zunächst wegen ihres paramilitärischen und reaktionären Charakters. Die meisten Korporationen hatten – ungeachtet einem gewissen Macht- und Kompetenzgerangel mit dem Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund (NSDStB) mancherorts – einen erheblichen Beitrag zur Ideologisierung der Hochschulen geleistet; ihre Mitglieder waren in aller Regel überzeugte Nationalsozialisten. Die West-Alliierten lockerten dieses Verbot allerdings schon nach kurzer Zeit, so dass sich Studentenverbindungen wieder (offen)(3) zusammenfinden konnten. So gründete sich am 16.Juni 1950 die Deutsche Burschenschaft als Dachverband in Marburg wieder; am 29.Mai 1952 folgte die Deutsche Burschenschaft in Österreich(4).

Die beiden Dachverbände waren entlang der nationalstaatlichen Grenzen der Bundesrepublik Deutschen und der Republik Österreich organisiert. Ein erster Anlauf diese Trennung zu Gunsten eines völkischen Verständnisses deutscher Nationalität aufzuheben endete 1961 am Burschentag in Nürnberg in einer herben Niederlage für den rechten Flügel.

Geistige und kulturelle Einheit aller, die dem deutschen Volke angehören

Diese Schmach war den rechten Bünden Anlass, noch im selben Jahr die Burschenschaftliche Gemeinschaft in München aus der Taufe zu heben. Nach eigenen Angaben waren es zunächst 42 Burschenschaften, die sich in ihrem Gründungsprotokoll(5) auf fünf inhaltliche Kernforderungen und zehn weitere eher organisationspolitische Statuten verständigten. An oberster Stelle stand dabei der „volkstumsbezogene Vaterlandsbegriff“ „als dem historischen Vaterlandsbegriff der Urburschenschaft“. Es folgt die Forderung nach der „geistige[n] und kulturelle[n] Einheit aller, die dem deutschen Volke angehören und sich zu ihm bekennen“. Ziffer 3 ist dem (Lippen-)Bekenntnis „zu den demokratischen Verfassungen der derzeit bestehenden freien deutschen Rechtsstaaten“ gewidmet, jedoch nicht ohne „jeglichen geistigen Separatismus im deutschen Volke“ zu geißeln. Die Punkte vier und fünf drücken zusammengenommen den Wunsch nach einer burschenschaftlichen Bewegung in „geistiger und organisatorischer Einheit“ in Tradition der Jenaer Urburschenschaft von 1848 aus. Beschlüsse, die von der BG mit dreiviertel Mehrheit getroffen werden und sich auf diese ersten fünf Statuten beziehen, sind bei den Abstimmungen auf dem Burschentag für alle BG-Mitgliedsbünde nach Absatz 8 verpflichtend.

In der Anwendung dieser Grundsätze erwächst daraus beispielsweise eine sehr aggressive Ablehnung der Idee einer österreichischen Nation, selbstverständlich aber nicht, weil Nationalismus abgelehnt würde, sondern weil diese sich zum Deutschtum bekennen solle. Im Handbuch der Deutschen Burschenschaft aus dem Jahr 2005 schreibt Eckard Ehrlicher dazu:

„Bald [nach 1945] tauchte in einzelnen Veröffentlichungen die überraschende und unfundierte Theorie auf, es bestehe in Österreich eine eigene, nichtdeutsche, österreichische Nation. Diese Behauptung hatte die Kommunistische Partei schon 1937 aus politischen Gründen vertreten. Nun wurde sie auch von Nichtkommunisten übernommen. Insbesondere marxistische Intellektuelle und der politische Katholizismus propagieren zunehmend stärker die Fiktion der eigenständigen österreichischen Nation. Diese Gruppen haben als Folge des Jahres 1945 großen Einfluß auf das Pressewesen. [..]
Daß die Österreicher Deutsche sind und folglich Österreich ein deutscher Staat ist, [..] gilt trotz der neuerdings von österreichischen Politikern verstärkt inszenierten Versuche, eine österreichische Nation künstlich zu schaffen. Es wurde eine geradezu abenteuerliche Völker- und Rassemischung für den angeblichen Österreicher konstruiert und kolportiert. Daß es kein österreichisches Volk gibt, ist eine historisch unanfechtbare Erkenntnis.“
(6)

Dieter Niederhausen und Heinz Herrmann ergänzen das im Aufsatz „Volk, Nation, Vaterland – Grundbegriffe burschenschaftlicher Politik“ des selben Traktats:

„Die Nation ist [..] kein Wert, für den man sich beliebig entscheiden könnte, sie ist vielmehr objektive Wirklichkeit. Die Versuche, den Deutschen in der Bundesrepublik Deutschland wie auch in der Republik Österreich eine Art „Verfassungspatriotismus” oder eine eigene „Staatsnation” anzuerziehen, können nicht darüber hinwegtäuschen, daß es sich bei den Gesellschaftsordnungen und den Staatenbildungen nur um menschlich geschaffene Formen handelt, die man hat, während die Nation als das bewußt handelnde Volk etwas ist, dem man angehört.“(7)

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