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7. Januar 2012

Landshut. Offensichtlich motiviert von einer durch die CSU betonten „Empörung“ über eine Tagung der „Grünen Jugend“ im Hans-Leinberger-Gymnasium beantragt der bayerische NPD-Landesgeschäftsführer Axel Michaelis (Wachenroth) bei der Stadt Landshut Räume in eben jener Schule für einen sogenannten „Landeskongress“ der „Jungen Nationaldemokraten“ (JN). Für seinen bayerische NPD-Landesverband stellt Michaelis einen Antrag auf Überlassung der Mensa des Hans-Leinberger-Gymnasiums für den 7. Januar 2012, ersatzweise für die folgenden Samstage bis Ende April 2012. Die Stadt Landshut lehnt die Raumvergabe an die NPD/JN ab.

 

Es handelt sich offensichtlich um den verzweifelten Versuch von Axel Michaelis und der Bayern-NPD, im Raum Landshut für Aufmerksamkeit zu sorgen und Räume für eine NPD-Veranstaltung zu bekommen. Schließlich gibt es schon seit Jahren keinen funktionierenden oder bestehenden Landesverband Bayern der „Jungen Nationaldemokraten“ mehr. Auf neonazistischen Internetseiten (u. a. auf der Webseite der mittelfränkischen „Division Franken“) wird vielmehr erst eine Neugründung eines JN-Stützpunktes „Franken/Oberpfalz“ für den 7. Januar 2012 angekündigt.

Das Verwaltungsgericht Regensburg lehnt in einer Eilentscheidung vom 21. Dezember 2011 den Antrag der NPD Bayern ab, die Stadt Landshut zu verpflichten, der NPD die Mensa des Hans-Leinberger-Gymnasiums zur Verfügung zu stellen. Die NPD habe keinen Anspruch auf Zulassung zu der Mensa, da deren Überlassung gegen die schulischen Belange und den Bildungs- und Erziehungsauftrag der bayerischen Verfassung und des bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen verstoße. Die Überlassung an die NPD sei mit einer Erziehung im Geiste der Demokratie und der Völkerversöhnung nicht vereinbar, da es sich bei ihr um eine rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei handle.

Der „Bayerische Verwaltungshof“ (München) bestätigt in seiner Entscheidung vom 4. Januar 2012 letztinstanzlich die ablehnende Haltung der Stadt: Die NPD darf nicht ins Hans-Leinberger-Gymnasium bzw. in dessen Mensa. Allerdings kippt der BayVGH die Begründung des Verwaltungsgerichts Regensburg, das im Urteil auf die „rechtsextremistische und verfassungsfeindliche“ Ausrichtung der NPD abgestellt hatte.

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