Zur Begründung führt das Gericht in einer Pressemitteilung unter anderem aus:
"Nach Auffassung des BayVGH offenbare die Gesamtwürdigung der dem Veranstalter zuzurechnenden Äußerungen u.a. in dem Informationsblatt zu der entsprechenden Gedenkveranstaltung des Jahres 2003 vor dem Hintergrund der äußeren Begleitumstände die Billigung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes. Wenn in dem erwähnten Informationsblatt formuliert werde, dass jedem "aufrechten Deutschen bewusst sein muss, dass an Rudolf Heß das größte Unrecht in der niedergeschriebenen Geschichte der Menschheit begangen wurde", und der Antragsteller Rudolf Heß in seiner Beschwerde als "Märtyrer des Friedens" bezeichne, würden zahllose Menschenrechtsverletzungen des nationalsozialistischen Regimes einschließlich der Ermordung der Juden und anderer Bevölkerungsgruppen auf unerträgliche Weise bagatellisiert."
Jürgen Rieger hat nun wie in den Jahren zuvor noch die Möglichkeit das Bundesverfassungsgericht anzurufen.



