In einer Mitteilung der Pressestelle des Verwaltungsgerichts Regensburg heisst es:
"Das Verwaltungsgericht Regensburg hat in einer Eilentscheidung vom 30. Juli 2008 den Antrag des Kreisverbands Passau der NPD abgelehnt, die Gemeinde Ruhstorf a.d. Rott zu verpflichten, der NPD die Niederbayernhalle bzw. die „Freifläche“ vor der Halle für eine Veranstaltung zur Landtagswahl zu überlassen."
Die extrem rechte Partei hat nun noch die Möglichkeit Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Sie kann natürlich außerdem versuchen in der verbleibenden Zeit noch einen Ersatzort zu finden.





